SUP Regeln für die Schweiz

SUP Regeln für die Schweiz

Welche Vorschriften und Bestimmungen gelten für Stand Up Paddling in der Schweiz?

Stand Up Paddle (SUP) gelten in der Schweiz auf Grund der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) als Paddel- und Ruderboote, entsprechend gelten für die Nutzung von Stand Up Paddle Boards die gleichen Regeln.

Rechtliche Grundlagen

In der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) gelten Stand-up-Paddler (SUP) grundsätzlich als Paddelboote, da sie mit einem Stechpaddel angetrieben werden (Definition in Art. 2 Abs. 1 Bst. a Ziff. 21). Hinsichtlich der Rettungsausrüstung gelten SUPs als wettkampftaugliche Wassersportgeräte (Art. 134a BSV). Dabei ist es unerheblich, ob sie aufblasbar sind oder nicht. Paddelboote sind ihrerseits eine Untergruppe der Ruderboote.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln

  1. Das SUP muss eindeutig beschriftet und gekennzeichnet sein, damit im Falle eines gefundenen Bootes die Rettungskräfte oder die Polizei schnell klären können, ob die Person als vermisst gilt. Folgende Angaben zum Eigentümer des Boardds sind nötig: Namen, Adresse und Telefonnummer.
  2. Eine Schwimmweste ist nicht vorgeschrieben, solange man nicht weiter als 300 Meter vom Ufer weg gepaddelt ist. Sobald man sich jedoch weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist eine geeignete Schwimmweste mit mindestens 50N Auftrieb vorgeschrieben. Auf Flüssen sollte immer eine Schwimmweste getragen werden.
    Achtung: Auf dem Bodensee muss eine SUP Rettungsweste mindestens 100 Newton Auftrieb haben.
  3. Bei Nacht und bei schlechter Sicht muss das SUP mit einem weißen Rundumlicht beleuchtet werden.
  4. Stehpaddler haben keine Vorfahrt gegenüber Kurs- und Frachtbooten sowie Fischerbooten mit einem gelben oder weißen Ball. Auch Segelboote haben Vorfahrt, ebenso wie Badenden ausgewichen werden muss.
  5. Die Routen der Kursschiffe sowie die Liegeplätze und Hafeneinfahrten sind frei zu halten.
  6. Durch gelbe Bojen markierte Sperrgebiete, wie zum Beispiel Schutzzonen und Badeplätze, dürfen nicht befahren werden.
  7. Wichtig ist auch die Einhaltungen eines angemessenen Sicherheitsabstandes zu Wildtieren und Wasservögeln. Zu Wasserpflanzen wie Schilf oder Seerosen ist ein Abstand von etwa 25 Metern einzuhalten.
  8. Beim Ein- und Aussteigen ist es außerdem wichtig, auf die Natur und die Vegetation Rücksicht zu nehmen und nur an gut befahrbaren Bereichen anzulanden.

Weitere Informationen:

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